Basierend auf EU-Richtlinien wurden neue nationale Gesetze und Verordnungen erlassen. Sowohl Hersteller als auch Betreiber sehen sich diesen Anforderungen gegenüber gestellt. Hinsichtlich des Explosionsschutzes gibt es einiges zu beachten, doch nicht alles ist neu. So ist es nicht abwegig zu behaupten, dass die seit Jahren bekannte Explosionsschutzrichtlinie ZH 1/10 (ersetzt durch BGR 104) der Berufsgenossenschaften nun europaweit gültig ist.
 

 
Im Folgenden ein kurzer Überblick zu den relevanten EU-Richtlinien und eine kurze Darstellung der Zusammenhänge zwischen EU-Richtlinien und deutschen Gesetzen und Verordnungen, zugeschnitten auf die Herstellung oder Verwendung von nicht-elektrischen Geräten außerhalb des Bergbaus.
 
 
 
 
© Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig -Stand: Januar 2005