Basierend auf EU-Richtlinien
wurden neue nationale Gesetze und Verordnungen
erlassen. Sowohl Hersteller als auch Betreiber
sehen sich diesen Anforderungen gegenüber
gestellt. Hinsichtlich des Explosionsschutzes
gibt es einiges zu beachten, doch nicht alles
ist neu. So ist es nicht abwegig zu behaupten,
dass die seit Jahren bekannte Explosionsschutzrichtlinie
ZH 1/10 (ersetzt durch BGR 104) der Berufsgenossenschaften
nun europaweit gültig ist.